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Weiterbildung: Haben Sie auch fünf zusätzliche arbeitsfreie Tage im Jahr?

Jede Arbeitnehmerin und jeder  Arbeitnehmer hat laut Arbeitnehmer- weiterbildungsgesetz ein Anrecht auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr.

 

Hier die Voraussetzungen:

1) Das Seminar oder der Kurs muss durch das Arbeitnehmerweiter- bildungsgesetz anerkannt sein und betrieblichen oder dienstlichen Zwecken dienen.

2)  Bildungsurlaub muss an mindestens 5 aufeinander folgenden Tagen stattfinden, in Ausnahmefällen sind auch 3 Tage möglich.

3) Sie müssen die Weiterbildung mindestens  6 Wochen vor Beginn, schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber anmelden.

4) Verweigert der Arbeitgeber Ihnen die Freistellung, muss er Ihnen die Gründe innerhalb von 3 Wochen schriftlich mitteilen.

5) Kleinbetriebe unter 50 Beschäftigten müssen pro Kalenderjahr nur 10 Prozent ihrer Belegschaft für Bildungsurlaub freistellen.


Aber: In Betrieben unter 10 Beschäftigten gibt es keinen Anspruch auf Bildungsurlaub und Studienreisen werden nicht als Bildungsurlaub anerkannt.

 

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