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Wenn der Computer streikt ....
Der Computer ist ein Gebrauchsgegenstand. Versagt er seinen "Dienst" kann es teuer werden. Damit Sie bei der nächsten PC-Reparatur Zeit, Kosten und Nerven sparen, hier einige Tipps:
Freunde als Helfer? Sollten Sie computerbewanderte Freunde haben, lohnt sich die Frage, ob sie sich die Lösung Ihres PC-Problems zutrauen.
Angebote vergleichen. Vergleichen Sie vor der Vergabe eines Auftrages mehrere Angebote hinsichtlich des Preises und der Reparaturdauer.
Preisobergrenze festlegen. Informieren Sie sich vor einer Reparatur oder Aufrüstung über den zu erwartenden Arbeitsumfang und legen Sie Preisobergrenzen fest.
Beschreiben Sie Ihren Computer und den aufgetretenen Defekt exakt. Definieren Sie bei Aufrüstungswünschen Ihre Ansprüche an die neuen Komponenten möglichst genau.
Kostenvoranschlag einholen. Bei umfangreichen Arbeiten ist es immer sinnvoll, einen Kostenvoranschlag einzuholen. Bezahlen müssen Sie dafür nur, wenn das vorher ausdrücklich vereinbart worden ist. Auf erhebliche Kostenüberschreitungen muss der Händler Sie rechtzeitig hinweisen. Überschreitungen des Voranschlages von zehn, allenfalls 20 Prozent sind zulässig; was darüber hinaus geht, berechtigt Sie zur Kündigung des Vertrages.
Festen Fertigstellungstermin vereinbaren. Lassen Sie sich bei der Abgabe des Gerätes eine schriftliche Auftragsbestätigung geben und kontrollieren Sie die dort aufgeführten Posten und Komponenten. Legen Sie eine Preisobergrenze fest, vereinbaren Sie einen festen Fertigstellungstermin und lassen Sie sich einen Ansprechpartner in der Firma nennen. Sollte der Kundendienst diesen Termin nicht einhalten, setzen Sie eine angemessene Nachfrist mit der Ankündigung, den Auftrag sonst abzubrechen.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Händler sollte Ihnen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aushändigen. Manche Handwerksbetriebe arbeiten gern mit eigenem "Kleingedruckten". Falls der Händler nur unter Ausschluss jeglicher Haftung die Reparatur oder Aufrüstung übernimmt, ist Vorsicht geboten. Suchen Sie sich in diesem Fall eine andere Werkstatt.
Gerät vorführen lassen. Beauftragen Sie einen Händler mit der Reparatur oder Nachrüstung Ihres PCs, so gehen Sie juristisch einen "Werkvertrag" ein. Der Händler muss Ihnen bei der "Abnahme" nachweisen, dass seine Leistung einwandfrei ist. Lassen Sie sich die Reparatur erläutern und ausgewechselte Teile aushändigen. Kontrollieren Sie die Rechnung.
Mängel, was tun? Entdecken Sie an der Reparaturleistung Mängel, zahlen Sie nur einen Teil des Rechnungsbetrages oder unter schriftlichem Vorbehalt. Der Kundendienst ist verpflichtet, die Kosten für eine berechtigte Nachbesserung zu tragen, das gilt auch für defekte Ersatzteile. Wenn der Handwerker die Nachbesserung verweigert oder wenn sie scheitert, können Sie den Vertrag rückgängig machen (Wandlung), eine Preisermäßigung (Minderung) oder - bei Verschulden des Handwerkers - Schadenersatz verlangen.
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