Tipps & Ideen: Sie möchten als Tagesmutter arbeiten?
Sind die eigenen Kinder noch klein, überlegen viele Mütter, ob sie zusätzlich als Tagesmutter arbeiten möchten. So können sie neben dem eigenen Kind auch "fremde" Kinder betreuen und versorgen. Oft ist es eine willkommene Möglichkeit, um das Familieneinkommen aufzubessern. Fakt ist: Der Bedarf an Tagesmüttern ist groß, da Krippen– oder Kindergartenplätze oft Mangelware sind. Doch bevor sich eine Mutter entschließt als Tagesmutter zu arbeiten, sollte sie sich über einige Punkte Gedanken machen:
Tagesmütter und Tagesväter, die vom Jugendamt bezahlt werden, müssen ab Januar 2009 auch diese Tagespflegesätze als Einnahmen versteuern. In der gesetzlichen Rentenversicherung sind sie versicherungspflichtig, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen mehr als 400 Euro monatlich betragen.
Bislang waren nur Einnahmen aus einer privaten Betreuung steuer- und insofern abgabepflichtig. Mit dieser Rechtsänderung sind jetzt alle Tagesmütter und Tagesväter gleichgestellt.
Von den Gesamteinnahmen dürfen zunächst alle Betriebskosten abgezogen werden. Die berücksichtigungsfähige Betriebskostenpauschale wurde dabei ebenfalls zum 1. Januar 2009 auf 300 Euro pro Kind und Monat erhöht. Sie gilt allerdings nur, wenn das Kind acht Stunden und länger am Tag betreut wird.
Pflegekinder sollten wie ein Familienmitglied behandelt werden. Ist das für die Tagesmutter und deren Familie auch selbstverständlich? Sind die eigenen Kinder auch bereit Zimmer und Spielsachen mit den Pflegekindern zu teilen? Sonst sind Spannungen und Konflikte vorprogrammiert.
Platz und Ausstattung der Räume
Verfügt die Wohnung tatsächlich über genügend Platz zum Spielen, Schlafen und evtl. für die Hausaufgaben, wenn ältere Pflegekinder aufgenommen werden? Ist die zukünftige Tagesmutter bereit ggf. altersgerechte Spielsachen oder zusätzliche Möbel (z. B. Kinderstühle, Tische oder Schreibtisch) anzuschaffen, damit alle Kinder die entsprechende Ausstattung vorfinden?
Verantwortung für mehrere Jahre
Es muss klar sein, dass die Arbeit als Tagesmutter immer eine Aufgabe für einen längeren Zeitraum bedeutet. Eltern, die für ihr Kind eine Tagesmutter suchen, möchten natürlich eine mehrjährige Betreuungsmöglichkeit bei der gleichen "Ersatzmutter". Ist die Tagesmutter bereit, für mehrere Jahre diese verantwortungsvolle Aufgabe zu übernehmen? Was wird geschehen, wenn die Tagesmutter für ihr eigenes Kind einen Kindergartenplatz bekommt oder das Kind eingeschult wird? Fairerweise sollte eine Tagesmutter die Eltern schon bei Vertragsabschluss darauf hinweisen, wenn sie die Kinderbetreuung nur für wenige Jahre anbieten wird.
Neuer Tagesablauf und mehr Hausarbeit
Wer als Tagesmutter arbeiten möchte, muss sich darüber im Klaren sein, dass sich das Leben verändert. Die Tagesmutter ist mehr ans Haus gebunden. Außerdem wird der Umfang an Hausarbeit zunehmen. Auch wird von einer Tagesmutter erwartet, dass sie sich auf die Bedürfnisse und Wünsche der Eltern einstellt, z. B. bei der Betreuungszeit, die bei berufstätigen Eltern öfters variiert.
Konflikte mit den Eltern
Ist die zukünftige Tagesmutter auf Elternkonflikte vorbereitet? Wie wird sie sich verhalten, wenn Pflegeeltern andere Vorstellungen von Kindererziehung haben; sie die Arbeit der Tagesmutter kritisieren oder Kompromisse fordern?
Tagesmütter müssen auf jeden Fall zu einer kooperativen Zusammenarbeit mit den Eltern bereit sein. Das erfordert viel Kompromissbereitschaft und Toleranz.
Schriftlicher Vertrag: Die Basis für eine gute Zusammenarbeit
Um später Unstimmigkeiten und Debatten zu vermeiden, sollten Sie mit der Tagesmutter einen schriftlichen Vertrag abschließen. Dieser beinhaltet nicht nur die Reglungen über Betreuungs- und Urlaubszeiten sowie die Bezahlung, sondern z .B. auch diese Punkte können Sie im Vertrag fixieren:
- Die Tagesmutter verpflichtet sich, Ihr Kind zu betreuen, zu fördern, zu erziehen und immer zum Wohl Ihres Kindes zu handeln.
- Eltern und Tagesmutter sollten sich in regelmäßigen Abständen treffen, z. B. monatlich und Erziehungsfragen besprechen.
- Im Interesse des Kindes stimmen Eltern und Tagesmutter die Urlaubstermine sowie sonstige Verhinderungsgründe rechtzeitig an, damit die Betreuung des Kindes in dieser "Ausfallzeit" rechtzeitig gesichert werden kann.
- Bei einer Erkrankung Ihres Kindes verpflichten Sie sich, die Tagesmutter unverzüglich zu benachrichtigen. Wenn die Unterbringung bei der Tagesmutter aufgrund des Krankheitsbildes, z. B. Ansteckungsgefahr für andere Kinder oder aufwändige Pflege, nicht möglich ist, ist es Ihre Aufgabe, für Ihr Kind zu sorgen.
Jede Frau kann als Tagesmutter arbeiten. Nicht nur für "Einsteiger" sind entsprechende Schulungskurse sehr empfehlenswert. In einem Grundkurs wird sehr viel Fachwissen im Umgang mit Pflegekindern und deren Eltern vermittelt sowie über die rechtlichen und steuerlichen Bedingungen. Auch beinhaltet die Ausbildung einen 1. Hilfe-Kurs für Kinder. Nach Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat.
- Interessierte Frauen können sich beim Jugendamt über Tagesmütterkurse informieren. Auch kirchliche oder karitative Einrichtungen sowie Sozialverbände bieten Kurse an.
- Nach erfolgreicher Schulung sollten sich die Frauen beim zuständigen Jugendamt als Tagesmutter anmelden. Bei Suchanfragen wird man ihre Adresse auch weitergeben. Viele Jugendämter bieten auch Tagesmütter-Treffs an. Das ist immer eine gute Möglichkeit sich mit anderen Tagesmüttern auszutauschen.
- Kontakte zu Eltern, die eine Tagesmutter suchen, kommen über Aushänge beim Kinderarzt, in der Hebammenpraxis oder in Einkaufscentern, Zeitungsinserate, via Internet, Mund-zu-Mund-Propaganda oder Agenturen sowie freiberufliche Vermittlungen zu Stande.
Haftpflichtversicherung für Tagesmütter
Jede Tagesmutter sollte über eine spezielle Haftpflichtversicherung verfügen. Diese Versicherung beinhaltet in den ergänzenden Bestimmungen den Passus: "Aufsichtspflicht über Minderjährige (in eigenen Hauhalt)" und im Detail ist aufgeführt, dass auch die Tätigkeit als Tagesmutter versichert ist.
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