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Unfall - Zahlt die Autoversicherung, wenn Sie Flip-Flops trugen?
Es ist wieder soweit: Die Temperaturen steigen, die Kleidung wird entsprechend luftiger - auch das Schuhwerk. Die warme Jahreszeit hat ihre eigenen Themen. "Zahlt die Autoversicherung, wenn der Fahrer oder die Fahrerin Flip-Flops trug?
Seit die aufgepeppten Badelatschen wieder in Mode sind, hält sich das Gerücht: Passiert ein Unfall mit Flip-Flops an den Füßen des Fahrers, verweigere die Kfz-Versicherung die Leistung. Das ist falsch! Die Leistung der Kfz-Versicherung ist nicht abhängig vom Schuhwerk. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt den Schaden des Unfallopfers natürlich immer - egal ob der Verursacher Flip-Flops, High Heels oder Knobelbecher trug.
Auch die Vollkaskoversicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug wird ihre Leistung wohl kaum vom Schuhwerk abhängig machen. Sie kann unter Umständen dann die Leistung zumindest teilweise verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit Ursache des Schadens war. Grob fahrlässig ist, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und selbst das nicht beachtet wird, was jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein müsste. Auch, wenn im Einzelfall die Abgrenzung gegen einfache Fahrlässigkeit sehr schwierig sein kann: Allein das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren bedeutet wohl kaum ein so schwerwiegendes außer Acht lassen der üblichen Sorgfalt.
Ausnahme: Berufskraftfahrer sind allerdings gemäß der für sie geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichtet, beim Fahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen.
Doch auch private Autofahrer sollten im eigenen Interesse möglichst rutschsichere, feste Schuhe tragen, die auch bei harten Bremsmanövern sicheren Halt bieten. Unfälle und Verletzungen können so oftmals vermieden werden.
Quelle: GDV - Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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