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Wenn der Urlaub ein Flop war...
Ferien, Erholung, Urlaub! Doch was erwartet Sie am Urlaubsort? Baustelle statt Meerblick? Schwimmbecken ohne Wasser? Fitnessraum entpuppt sich als Abstellkammer? Ist das Maß voll, dürfen Sie nach Ihrem Urlaub einen Teil des Reisepreises vom Reiseveranstalter zurückfordern.
Darauf sollten Sie achten:
Rügen Sie Mängel sofort am Urlaubsort und fordern Sie bei Pauschalreisen Abhilfe beim Reiseleiter beziehungsweise an der Hotelrezeption.
Notieren die Mängel so konkret wie möglich. Statt "nachmittags Dauerlärm " formulieren Sie: "Laute Bohrgeräusche am 14.04. von 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr." usw.
Lassen Sie sich Ihre Beschwerde vom Reiseleiter schriftlich bestätigen.
Sammeln Sie Beweise für die Mängel mit z. B. Videoaufzeichnungen oder Fotos.
Notieren Sie Namen und Adressen von Zeugen.
Beachten Sie: Gutscheine müssen Sie nicht akzeptieren!
Zu Hause fordern Sie die Rückzahlung vom Reiseveranstalter binnen eines Monats. Wie viel sagt die Frankfurter Tabelle.
Hier ein Auszug:
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Mängel Zimmerausstattung
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Nachlass in Prozent
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zu kleine Fläche
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5-10
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fehlender Balkon
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5-10
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fehlender Meerblick
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5-10
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fehlendes (eigenes) Bad/WC
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15-25
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fehlendes (eigenes) WC
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15
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fehlende (eigene) Dusche
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10
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fehlende Klimaanlage (bei Zusage)
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10-20
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fehlendes Radio/TV
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5
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Ungeziefer
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0-50
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Ausfall von Versorgungseinrichtungen
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Toilette (15)
Bad/Warmwasserboiler (15)
Klimaanlage, je nach Jahreszeit (10-20) Fahrstuhl, je nach Etage (5-10)
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schlechte Reinigung
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10-20
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ungenügender Wäschewechsel (Bettzeug, Handtücher)
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5-10
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Lärm am Tage
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5-25
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Lärm in der Nacht
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10-40
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