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Disko, Feste und Feten - was dürfen Teenies?
Kommen Teenies in das gewisse Alter, sind Feten, Disko und Partys der „Hit". Wir Eltern sind da oft ratlos. Darf ein 15-jähriger Teenager überhaupt alleine fortgehen? Hören wir doch Argumente, was „die anderen alles dürfen" … tja nur unsere Kinder nicht ….
Eine Orientierung ob, wann und wie lange Teenies ausgehen dürfen, ist im Jugendschutzgesetz (JÖSchG) geregelt. Es bestimmt die Maximalgrenzen für die „Ausgangszeiten“ von Jugendlichen vom 14.-18. Lebensjahr.
Grundsätzlich haben Sie laut § 1631 BGB ein Aufenthaltsbestimmungsrecht über Ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr und tragen bis zur Volljährigkeit die Verantwortung.
So sind die gesetzlichen Vorschriften:
Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen sich bis 24 Uhr in einer Gaststätte aufhalten. Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtclubs oder vergleichbaren Vergnügungsbetrieben ist Jugendlichen unter 18. Jahren nicht erlaubt.
Teenies unter 16 Jahren dürfen an öffentlichen Tanzveranstaltungen, also Disko oder der Faschingsball ohne erwachsene Begleitperson nicht teilnehmen. Unter dem 18. Lebensjahr ist die Anwesenheit bis 24 Uhr erlaubt.
Ausnahme: Veranstaltet z. B. das Jugendtreff, das wiederum anerkannter Träger der Jugendhilfe ist, eine Tanzveranstaltung dürfen auch Teenies unter 14 Jahren bis 22 Uhr an der Veranstaltung teilnehmen. Jugendliche bis 18 Jahren ist die Teilnahme bis 24 Uhr erlaubt.
Der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen ohne Altersbegrenzung ist Kindern unter 14 Jahren bis 20 Uhr, Jugendlichen unter 16 Jahren bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 18 Jahren bis 24 Uhr erlaubt.
Grundsätzlich dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren bis ca. 22 Uhr draußen aufhalten, Jugendliche unter 18 Jahren bis ca. 24 Uhr.
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