Zeitarbeit oder Teilzeit? Der Check für Ihre Karriere
Aktualisiert: vor 5 Stunden

Zeitarbeit oder Teilzeit: Lass uns direkt mit einem großen Vorurteil aufräumen, das sich hartnäckig hält: Zeitarbeit hat nichts mit Teilzeit zu tun.
Das Prinzip dahinter bietet dir vielmehr eine großartige Flexibilität: Du hast einen festen, sicheren Arbeitsvertrag, bringst deine Fähigkeiten aber direkt in verschiedenen Kundenunternehmen ein.
Gerade für Frauen bietet dieses Modell unschätzbare Vorteile:
Es erleichtert den flexiblen Wiedereinstieg nach einer Pause, bietet maximale Abwechslung und ermöglicht es dir, wertvolle Kontakte in verschiedenen Branchen zu knüpfen.
Wer die Vor- und Nachteile klug für sich nutzt, macht die Zeitarbeit zum wirksamen Sprungbrett für den eigenen Erfolg. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du das Beste für dich herausholst.
Übrigens: Über ein Drittel der Zeitarbeitnehmer wird von den Kundenunternehmen abgeworben.
Die Zeitarbeitsfirma muss eine „Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ haben, ausgestellt vom Landesarbeitsamt. Die Zeitarbeit ist gesetzlich geregelt, im „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ (AÜG). Das sichert Ihnen, soziale Mindestleistungen zu:
So haben Sie Anspruch auf Mutterschutz und können in Erziehungsurlaub gehen.
Bei Krankheit als auch für Zeiten, in denen Sie beim Kunden nicht beschäftigt werden können (Nichteinsatzzeiten), erhalten Sie weiter Ihren Lohn.
Sie erhalten bezahlten Urlaub für mindestens 24 Werktage, wobei auch der Samstag zählt.
Die Zeitarbeitsfirma ist wie alle Arbeitgeber auch an Ihren Beiträgen zur Sozialversicherung beteiligt. Der übliche gesetzliche Kündigungsschutz gehört auch dazu.
Durch die Zeitarbeit haben Sie die Möglichkeit, Erfahrungen in unterschiedlichen Firmen zu sammeln und sich so weiterzubilden. Rund ein Drittel der Zeitarbeitnehmer wird von den Kundenunternehmen abgeworben.
Bedenken Sie, durch den wechselnden Einsatz in den unterschiedlichsten Unternehmen, haben Sie keinen Kollegenkreis, mit dem Sie zusammenarbeiten. Egal, in welche Branche Sie ausgeliehen werden, die unter Umständen sehr günstigen Tarifverträge des Leihbetriebs gelten nicht, d.h. es wird weder der dortige Tariflohn gezahlt noch gelten die dortigen Urlaubs- oder andere Sonderregeln.
Zeitarbeit oder Teilzeit: Im Arbeitsvertrag haben Sie grundsätzlich genau die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch. Es sind Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, es ist Lohn- oder Einkommenssteuer zu überweisen, sodass die soziale Absicherung genauso gewährleistet ist wie bei jedem anderen festen Arbeitsverhältnis auch.
In den schriftlichen Arbeitsvertrag gehören vor allem:
Die Höhe Ihres Stundenlohns.
Der Urlaub.
Die Dauer der Probezeit (drei bis sechs Monate).
Die Arbeitszeit (in der Regel wird Vollarbeitszeit vereinbart, mit etwa 37 Wochenstunden.)
Die Kündigungsfristen
Der Einsatzbereich, wenn Sie z. B. nur im Umkreis von wenigen Kilometern eingesetzt werden wollen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen bei Abschluss des Arbeitsvertrages ein Merkblatt über seine besonderen Rechte auszuhändigen.
Aufgepasst: Manche Zeitarbeitsunternehmen möchten verhindern, wenn es Ihnen an einen Leiharbeitsplatz so gut gefällt, dass Sie dort fest angestellt werden. Das wollen sie durch entsprechende Vertragsklauseln abwehren. Eine solche Vereinbarung ist nicht zulässig!
Bildquelle: Claudia Hautumm / pixelio.de




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