Reisemängel richtig reklamieren: Urlaubs-Flop Geld zurück…
- vor 5 Tagen
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Ferien, Erholung, Urlaub! Doch was erwartet Sie am Urlaubsort? Baustelle statt Meerblick? Pool ohne Wasser? Fitnessraum entpuppt sich als Abstellkammer? Ist das Maß voll können Sie nach der Rückkehr bares Geld vom Reiseveranstalter zurückfordern.

Wie Sie nach einem Urlaubs-Flop Ihr Geld zurückbekommen. So reklamieren Sie richtig. Darauf sollten Sie achten:
Rügen Sie Mängel sofort am Urlaubsort und fordern Sie bei Pauschalreisen Abhilfe beim Reiseleiter beziehungsweise an der Hotelrezeption.
Notieren Sie die Mängel so konkret wie möglich. Statt „nachmittags Dauerlärm “ formulieren Sie: „Laute Bohrgeräusche am 14.04. von 15.30 Uhr bis 19.00 Uhr.“ usw. Lassen Sie sich Ihre Beschwerde vom Reiseleiter schriftlich bestätigen.
Sammeln Sie Beweise für die Mängel mit z. B. Videoaufzeichnungen oder Fotos.
Notieren Sie Namen und Adressen von Zeugen.
Beachten Sie: Gutscheine müssen Sie nicht akzeptieren!
Zu Hause fordern Sie die Rückzahlung vom Reiseveranstalter binnen eines Monats. Wie viel, das sagt die Frankfurter Tabelle. Hier ein Auszug:
Mängel | Nachlass in Prozent |
zu kleine Fläche | 5-10 |
fehlender Balkon | 5-10 |
fehlender Meerblick | 5-10 |
fehlendes (eigenes) WC/Bad | 15-25 |
fehlendes (eigenes) WC | 15 |
fehlende (eigene) Dusche | 10 |
fehlende Klimaanlage (bei Zusage) | 10-20 |
fehlendes Radio/TV | 5 |
Ungeziefer | 0-50 |
Fahrstuhl, je nach Etage | 5-10 |
schlechte Reinigung | 10-20 |
Lärm am Tag | 5-25 |
Lärm in der Nacht | 10-40 |
Bildquelle: Rainer Sturm / pixelio


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