Zahlen in den Ferien? Kein Geld für geschlossene Türen bei Musikschule, Nachhilfe & Co.!
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Zahlen Sie auch Monat für Monat für Musikschule, Sportstudio oder Nachhilfe? Da kommt schnell eine ordentliche Summe zusammen. Besonders ärgerlich: In den Schulferien bleibt die Tür oft geschlossen – der Monatsbeitrag wird aber trotzdem fleißig abgebucht.

In den Ferien, das hat sich geändert: "Ohne Arbeit kein Lohn" entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth.
Für diese Fehlzeiten in den Ferien darf kein Geld verlangt werden. Im konkreten Fall ließ eine private Förderschule den Unterricht in den Sommerferien für einen Monat ausfallen, verlangte für diese Zeit aber den halben Preis. Vergleichbar urteilten Gerichte auch bei Fitnessstudios und Musikschulen.
Ausnahme bei Nachhilfe: Kurze Ausfallzeiten wie in den Faschings- oder Herbstferien müssen Sie hinnehmen.
Das gilt auch, wenn die Musikschule einen Stundenpreis nennt und für ausgefallene Stunden nichts kassiert oder wenn in dem Jahrespreis eine feste Stundenzahl berechnet wird.
So gehen Sie vor: Verlangt Ihre Musikschule oder das Sportstudio, dass auch die unterrichtsfreie Ferienzeit bezahlt wird, weisen Sie sie darauf hin, dass dieses durch mehrere Gerichtsurteile belegbar, nicht zulässig ist. Verhandeln Sie, dass im Vertrag eine feste Stundenzahl pro Jahr vereinbart wird, wobei da natürlich längere Ferienzeiten nicht berücksichtigt werden dürfen. So sind Sie auf der sicheren Seite.
Quellen: LG Nürnberg-Fürth (Az. 3 O 540/99). OLG Frankfurt/M. (Az. 6 U 209/90). LG Dortmund (Az. 8 O 231/97).
Bildquelle Sunriseforever auf Pixabay




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